Haus & Grund warnt vor staatlich festgelegten Mieten
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland kritisierte die heute vom Bundestag beschlossene Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre als weiteren Schritt hin zu einer staatlich festgelegten Miete. „Die meist in einem Mietspiegel abgebildete ortsübliche Vergleichsmiete soll das aktuelle Marktgeschehen wiedergeben. Vor fünf oder gar sechs Jahren vereinbarte oder geänderte Mieten haben in einem Mietspiegel nichts zu suchen. Sie verzerren das Bild“, betonte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
Der Verband befürchtet, dass dieser Eingriff in die ortsübliche Vergleichsmiete die Akzeptanz von Mietspiegeln unter den vier Millionen privaten Vermietern erheblich untergraben werde. „Diese offene Manipulation der Mietspiegel wird die bisherige befriedende Funktion der Mietspiegel in den Städten und Gemeinden spürbar beeinträchtigen“, gab Warnecke zu bedenken. Es sei nicht nachvollziehbar, warum die Große Koalition ein über Jahrzehnte gut funktionierendes System beschädige.
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