Abwasserkosten im Städtevergleich: bis zu 700 Euro pro Jahr Unterschied
Haus & Grund fordert niedrigere Wohnkosten
Die jährliche Belastung der Verbraucher mit Kosten für die Entsorgung ihrer Abwässer variieren je nach Wohnort um mehrere Hundert Euro. Das ist ein zentrales Ergebnis des Abwassergebührenrankings 2020, das das Institut der deutschen Wirtschaft Köln im Auftrag von Haus & Grund Deutschland erstellt hat. „Die Abwassergebühren in vielen Städten sind zu hoch. Damit zahlen viele Bürger Jahr für Jahr zu viel an Gebühren“, betonte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke bei der heutigen Präsentation der Studie in Berlin.
Für den Vergleich wurden die jährlichen Abwassergebühren einer vierköpfigen Musterfamilie in den nach Einwohnern 100 größten Städten in Deutschland untersucht. So zahlt etwa ein Vierpersonenhaushalt in Worms oder Ludwigsburg im Durchschnitt weniger als 300 Euro im Jahr für die Abwasserentsorgung, während es in Mönchengladbach oder Potsdam mehr als 900 Euro sind. Im Ranking 2020 liegen 17 der 25 besten Städte in Bayern oder Baden-Württemberg. Die bestplatzierte ostdeutsche Stadt (Erfurt) kommt auf Rang 30. Unter den 25 Städten mit den höchsten Gebühren liegen 15 in Nordrhein-Westfalen, davon 13 in der Metropolregion Rhein-Ruhr. 81 Städte haben seit 2017 die Gebühren erhöht, in 18 sind sie gesunken.
Der Eigentümerverband appellierte an die Kommunen, die Gründe für die enormen Unterschiede und die zum Teil sehr hohen Kosten nüchtern zu analysieren und offenzulegen. Schon jetzt falle bei der Ermittlung der Gebühren auf, dass die Gebührenordnungen der einzelnen Kommunen uneinheitlich, intransparent und häufig auch mit einer Vielzahl von individuellen Ausnahmeregelungen versehen seien. „Die häufig vorgetragenen Strukturunterschiede allein sind keine ausreichende Erklärung für die enormen Preisdifferenzen. Die Städte sind jetzt gefordert, die Ursachen für die hohen Kosten zu ermitteln und im Anschluss Maßnahmen zur Kostensenkung umzusetzen“, so Warnecke abschließend.
- WEG-Reform: Wichtige Änderungen vorziehen
- Gewerberaummieten: Befristet niedrigere Umsatzsteuer beachten